Für Professionelle

Für niedergelassene Psychiater/-innen

Wir sind dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen! Wenn wir Geflüchtete mit psychiatrischem Behandlungsbedarf vermitteln dürfen – wir würden uns um die Organisation und Bezahlung von Dolmetschenden kümmern – melden Sie sich bitte bei Dipl.-Psych. Veronika Wolf, wolf at psz-duesseldorf.de.

 

Für niedergelassene Psychotherapeut/-innen

Die Psychotherapeutenkammer NRW hat Mitte Dezember Kammermitglieder mit Wohnsitz oder Praxis in Düsseldorf angeschrieben und um Mitwirkung gebeten. Wir bedanken uns schon jetzt für die zahlreichen Rückmeldungen!

Wir beantworten hier Ihre Fragen zum Projekt – sollten Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns bitte eine Email.

Welche Leistungen sollen Psychologische Psychotherapeut/-innen im Rahmen des Laienhelferprojekts erbringen?

  • Die Laienhelfer/-innen haben bis zu 800 Kontaktstunden im Monat mit Geflüchteten. Einige der Geflüchteten, die sie antreffen, haben vordiagnostizierte psych. Erkrankungen (Psychiatrieaufenthalte etc.), sind aber aktuell nicht angebunden. Andere leiden unter einer Symptomatik, die die Laienhelfer/-innen im Rahmen von „Red Flags“ als kritisch vermittelt bekommen haben. Diese Fälle sollen die Laienhelfer in der Supervision oder mit der Koordinierung rücksprechen, die dann ggf. den Verweis an die Psychiatrische Institutsambulanz, eine/n niedergelassenen Psychiater/-in oder eine PP vorschlägt.
  • Termine bei Ihnen sollten wenn möglich zeitnah erfolgen und zunächst zur Abklärung eines weiteren Behandlungsbedarfs dienen. Wenn Sie freie Therapieplätze haben, können wir Ihnen Geflüchtete vermitteln, bei denen eine andere Therapeutin Therapiebedarf festgestellt hat.

Wer ist der Kostenträger von Behandlungen?

  • Bezüglich der Kosten ist eine wichtige Entscheidung die Dauer des Aufenthaltes. Während der ersten 15 Monate ist das Sozialamt Kostenträger, es werden Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes erstattet. In manchen Kommunen, unter anderem in Düsseldorf, erhalten die Geflüchteten jedoch von Anfang an eine Gesundheitskarte (vergleichbar mit der GKV-Karte, auf der Rückseite sind allerdings XXX statt einer Nummer). Die Abrechnung findet wie üblich über die Krankenkasse statt. In anderen Kommunen müssen die Geflüchteten vom Sozialamt Krankenscheine abholen, die Abrechnung findet dann direkt mit dem Sozialamt statt.
  • Nach mehr als 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland erhalten alle Geflüchteten Analogleistungen, dh. die gleichen Leistungen wie Bezieher/-innen von Sozialhilfe. Kostenträger ist weiterhin das Sozialamt, allerdings läuft die Abrechnung nun standardmäßig über eine gesetzliche Krankenversicherung, die Geflüchteten haben ein Recht auf eine Versichertenkarte. Die Abrechnung läuft wie bei anderen GKV-Versicherten. Dolmetscherkosten werden nun im Regelfall nicht mehr übernommen.

Ich habe einen Kassensitz. Wie kann ich Leistungen im Rahmen des Laienhelferprojekts abrechnen?

  • Aktuell können Sie diagnostische Sitzungen im Rahmen der Probatorik abrechnen. Ab April könnte ggf. auch die Sprechstundenziffer abgerechnet werden. Therapie kann analog dazu beim Kostenträger beantragt und abgerechnet werden.

Ich arbeite im Kostenerstattungsverfahren.Wie kann ich Leistungen im Rahmen des Laienhelferprojekts abrechnen?

  • Aktuell können Sie diagnostische Sitzungen im Rahmen der Probatorik abrechnen. Hierzu ist das Prozedere analog zu Ihren sonstigen Patient/-innen. Therapie kann analog dazu beim Kostenträger beantragt und abgerechnet werden. Ob es Änderungen durch die Sprechstundenregelung ab April gibt können wir aktuell noch nicht einschätzen.

Ich arbeite im Kostenerstattungsverfahren.Wer trägt die Kosten für den ersten Termin?

  • Die Situation ist analog zu sonstigen ersten Terminen. Wenn Sie vorab eine Bestätigung bekommen, dass die GKV für die Probatorik aufkommt, können Sie diese direkt abrechnen.

Ich bin Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in. Wie kann ich mitwirken?

  • Die LH arbeiten mit Erwachsenen, begegnen aber dabei auch auffälligen Kindern und Jugendlichen. Diese würden wir analog zu erwachsenen Geflüchteten zu einem diagnostischen Screening an Sie vermitteln.

Wer ist der Kostenträger bei Kindern und Jugendlichen?

  • Bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen ist das Jugendamt der Kostenträger für Therapiekosten und Dolmetscherkosten.
  • Bei Kindern und Jugendlichen, die mit ihren Eltern in Deutschland sind, ist analog zu Erwachsenen das Sozialamt der Kostenträger. Wenn eine Versichertenkarte vorliegt erfolgt die Abrechnung über die GKV.

In den ersten 15 Monaten gibt es nur eingeschränkte Leistungen, da gehört Psychotherapie doch nicht dazu? Wird auch in den ersten 15 Monaten Psychotherapie bezahlt?

  • Die Behandlungskosten für die ersten 15 Monate sind im Asylbewerberleistungsgesetzt geregelt. Allerdings sind von manchen Sozialämtern praktizierte Einschränkungen nur zur Akutbehandlung nicht rechtens. Nach §6 AsylBlG ist zu entnehmen, dass sonstige Leistungen zu gewährleisten sind (hierzu gehören auch Dolmetscherkosten), sowie nach EU-Aufnahmerichtlinie §19 Abs. 2 besteht Anspruch auf psychologische Behandlung.

Wie vergütet das Sozialamt Therapien?

  • Die Vergütung ist analog zu der sonstigen Vergütung nach EBM oder GOÄ. Manchmal wird Vergütung ein Kostenvoranschlag verlangt, dort sind dann die entsprechenden Ziffern anzugeben.

Was mache ich wenn das Sozialamt die Kostenerstattung für die Therapie ablehnt?

  • Auf einen schriftlichen Antrag muss die Ablehnung schriftlich erfolgen. Rufen Sie den Sachbearbeiter an und erfragen Sie die Entscheidungsgrundlage, insbesondere ob eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt stattgefunden hat. Wenn dies nicht der Fall sein sollte weisen Sie darauf hin, dass die Therapienotwendigkeit von einem Professionellen (ärztlich oder psychotherapeutischer Expertise) beschieden werden muss. Der Klient/die Klientin hat ein Recht auf eine sachgerechte Überprüfung seines Anliegens.

 

Dolmetscherkosten

Muss ich immer Dolmetscherkosten beantragen oder wie ist das, wenn ich auch z.B. auf Englisch arbeiten könnte?

  • Sie entscheiden selbst, ob Sie in einer Zweitsprache arbeiten können, je nachdem ob Sie sich in der Sprache ausreichend sicher fühlen, ob der Geflüchtete Sie gut versteht und Sie ihn – manchmal bevorzugen Geflüchtete auch einen direkten Kontakt in einer Zweitsprache weil sie Landsleuten misstrauen. Wir möchten Sie ermutigen, in einer Zweitsprache zu arbeiten, wenn möglich, oftmals hat das sehr aktive Bemühen um Verstehen einen positiven Effekt für die therapeutische Beziehung.

Werden Dolmetscherkosten übernommen?

  • In den ersten 15 Monaten werden Dolmetscherkosten vom Sozialamt übernommen (auch wenn die Klienten eine Krankenkassenkarte haben – das Sozialamt ist im Hintergrund der Kostenträger. Für die Beantragung reicht ein formlosen Antrag an zuständige  Sozialamt: „Hiermit beantrage ich (NAME KLIENT) die Erstattung für Dolmetscherkosten im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie in der/den Sprache/n: ___________“ . Mit diesem formlosen Schreiben können sich die Klienten an das Sozialamt wenden und Antrag stellen, der in jedem Fall schriftlich zu bescheiden ist.
  • Nach 15 Monaten ist es schwieriger mit den Dolmetscherkosten, diese werden in der Regel nicht mehr übernommen. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Papier der Bundespsychotherapeutenkammer: LINK

Was mache ich, wenn Dolmetscherkosten vom Sozialamt abgelehnt werden?

  • Auf einen schriftlichen Antrag muss die Ablehnung schriftlich erfolgen. Rufen Sie den Sachbearbeiter an und erfragen Sie die Entscheidungsgrundlage, insbesondere ob eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt stattgefunden hat. Wenn Sie ohne Dolmetschenden mit dem Klienten keine Therapie durchführen können, weisen Sie darauf hin, dass damit dann implizit die Therapie abgelehnt wird und dies von einem Professionellen (ärztlich oder psychotherapeutischer Expertise) beschieden werden muss. Der Klient/die Klientin hat ein Recht auf eine sachgerechte Überprüfung seines Anliegens.

Kann ich bei den Krankenkassen Dolmetscherkosten beantragen?

  • Dolmetscherkosten werden von Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, obwohl es auch anderweitige Gerichtsentscheidungen gibt.

 

Ermächtigung

Wie kann ich mich über die Ermächtigung informieren?

 Lohnt es sich eine Ermächtigung für Geflüchtete zu beantragen?

  • Eine Ermächtigung zu beantragen könnte sich lohnen für Niedergelassene Therapeut/-innen, die im Kostenerstattungsverfahren arbeiten.
  • Die Zielgruppe der Ermächtigung sind Geflüchtete, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, insofern sie Leistungen nach §2 AsylblG beziehen (das sind die Analogleistungen nach SGB XII). Damit sind Geflüchtete, die arbeiten oder bereits einen Aufenthalt haben nicht mehr im Rahmen der Ermächtigung zu behandeln. Selbstverständlich können diese Klient/-innen im Rahmen eines regulären Kassensitzes oder des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden.
  • Eine weitere Schwierigkeit ist, dass es keine Regelung für die Erstattung der Dolmetscherkosten für die Zielgruppe der Ermächtigung (nach 15 Monaten Aufenthalt) gibt.